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Frage von G.N.:
Wie soll das Schiff gemäß der seit wenigen Wochen geltenden „neuen Sportbootsicherheitsverordnung fahren dürfen?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Homepage war noch die „alte Sportbootverordnung“ in Kraft. Zwischenzeitlich wurde diese durch das Verkehrsministerium novelliert. Wir haben mit der neuen Verordnung weiter geplant, jedoch den Text der Homepage erst Heute angepasst. Unser Schiff soll die neue Sportbootsicherheitsverordnung von technischer Seite her erfüllen. Es soll ein Kleinfahrzeug bleiben. Das heißt das Schiff muss kleiner 24 m Länge sein und weniger als 100 to BRZ (GT) haben. Gem. der neuen Verordnung reichen dann 2 Kapitäne mit Patent (früher A3) AK. Dazu muss als 3. Wachschichtleiter ein nautischer Offizier mit Patent AKW an Bord sein. Diese 3 Wachleiter können durch Sportbootlizenzinhaber unterstützt werden, da ein Kleinfahrzeug auch von „Laien“ die durch „Profis“ unterstützt werden, bewegt werden kann. Ein 4. Berufsseemann (Hauptmaschinist) muss bei einer Antriebsleistung bis gesamt 750 kW nicht an Bord sein. Mit dieser Konstellation (Minimalbesatzung hauptamtlicher Seeleute) planen wir.
EDIT 2022: Diese Frage ist mittlerweile obsolet, da diese Sportbootsicherheitsverordnung schon seit einiger Zeit von Gerichten gekippt wurde. Wir können daher wie ursprünglich geplant mit einem nicht kommerziell betriebenen Sportboot Menschen vor dem Ertrinken retten.