Finanzen

Hier unseren aktuellen Fortschritt verfolgen.

Unser Kontostand (Einnahmen abzüglich Ausgaben) wird hier abgebildet:

65542 €

550.000 €

Spendenbarometer: 

Ab sofort seht Ihr hier den aktuellen Fortschritt zum Umbau unseres im Sptember 2022 gekauften, gebrauchten Rettungsschiffes. Der Gesamtbetrag i.H. von 180.000 € beinhaltet alle Kosten wie Werft, RHIB-Plattform, Watermaker, Werftumbaukosten, Innenausbau etc.

 

Weitere Tätigkeiten:

Unsere Motivation ist es, Menschen zu helfen. Daher sind wir auch ohne eigenes Schiff bereits in verschiedenen Bereichen unterwegs:

Atlantikroute:

Seit 2019 steigt die Zahl der Menschen, die von Westafrika aus versuchen über den Atlantik auf die Kanaren zu gelangen, massiv an. Seit Herbst 2020 sind wir auf den Kanaren aktiv und haben seither mit einem gecharterten Schiff und in Kooperation mit MISSION LIFELINE e.V., Dresden mehrere Beobachtungsmissionen durchgeführt. Dies hat auch aktiv zur Rettung von Menschen beigetragen.

Ukraine:       

Seit der Invasion der Ukraine unterstützen wir die Organisation von Hilfstransporten und Spendensammlungen für die Ukraine. Darüber hinaus setzen wir uns für die kommunale Aufnahme von Geflüchteten ein und helfen beim Ankommen sowie bei der Versorgung der hier in Deutschland untergebrachten Menschen.

 

Spenden:

Eingehende Spenden setzen wir für alle oben beschriebenen Zwecke ein.  Selbstverständlich sind auch zweckgebundene Spenden möglich. Diese werden ausschließlich zum jeweiligen Spendenzweck (z.B. Missionskosten, Schiffsumbau oder Ukrainehilfe) verwendet.

Wir haben uns Transparenz gegenüber unseren Spender:innen auferlegt und veröffentlichen regelmäßig unsere Einnahmen sowie unsere Ausgaben und unseren Projektstand. Über größere Ausgaben legen wir Rechenschaft ab.

Wir hoffen, dass unsere Transparenzregeln Anklang finden!

Spendenkonto:

Empfänger: SARAH gemeinnützige UG

Verwendungszweck: Spende

IBAN: DE68 6905 1620 0000 5949 86

BIC: SOLADES1PFD

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Wir sind gem. §5 KStG als gemeinnützig anerkannt. Gem. §60a Abs.1 der AO dürfen wir Zuwendungsbescheide (Spendenbescheinigungen) ausstellen. Bei Spenden bis 200,- € genügt euer Kontoauszug als Spendenquittung für das Finanzamt (gem. §50 Abs.4 Satz 2 der EStDV2000). Bei höheren Zuwendungen erhaltet Ihr dann von uns eine steuerlich absetzbare Spendenquittung (möglichst zeitnah).

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